Wir fliegen wieder!

Seit 4. Mai dürfen wir wieder unter Einhaltung der Hygienebestimmungen (Maskenpflicht!) und ausschließlich nach vorheriger verbindlicher Anmeldung Flugschüler und Piloten aus- und weiterbilden.

b) Flugausbildung: Ab dem 04.05.2020 ist die praktische Ausbildung von Flugschülern im Rahmen einer ATO oder DTO an allen Flugplätzen (auch Verkehrslandeplätzen und Flughäfen) wieder zulässig. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 4 Nr. 4 der geänderten 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus, Link:. https://www.hessen.de/sites/default/files/media/4vo_corona.pdf.

Das gilt aber nur dann, wenn die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Flugschüler und Fluglehrer haben danach bei der praktischen Ausbildung Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und, wenn möglich, einen 1,5 m Abstand zwischen Personen einzuhalten. Bei der theoretischen Ausbildung, die in Kleingruppen bis zu 5 Personen möglich ist, ist in jedem Fall zusätzlich zur Mund-Nasen-Bedeckung ein 1,5 m Abstand zwischen Personen einzuhalten.
(Quelle: Information des Regierungspräsidiums Kassel)

Die Plätze für Flugausbildung und Weiterbildung vergeben wir in der Reihenfolge der Anfragen über unser Kontaktformular.

Harald Jörges & das Team der Fliegerschule Wasserkuppe

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