Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine Zusammenstellung bedeutender immaterieller Kulturgüter in der Bundesrepublik Deutschland.
[…] In das Verzeichnis werden kulturelle Ausdrucksformen wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste und Handwerkskünste aufgenommen, denen in Deutschland lokal, regional und national besondere Bedeutung zukommt. Die Kulturformen müssen in Deutschland praktiziert werden, ihr Ursprung kann jedoch auch außerhalb von Deutschland liegen. (Quelle: wikipdia.de)
In der nunmehr 5. Bewerbungsrunde 2021/22 schlagen wir den Segelflug auf der Wasserkuppe für die Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland vor.
Das Empfehlungsschreiben von Dr.-Ing. Klaus Hufnagel fasst die Gründe für eine Aufnahme zusammen:



















