Der jährliche Fluglehrerlehrgang in Hessen findet 2024 in Absprache mit dem HLB auf der Wasserkuppe statt. Ziel ist die Lehrberechtigung für Segelflugzeuge, um die nächsten Piloten ausbilden und auch den eigenen Verein tatkräftig unterstützen zu können.
Termine
Vorbereitungswochenende: | 17.08. – 18.08.24 |
Lehrgang: | 21.09. – 02.10.24 |
Prüfung (inkl. Reservetage): | 03.10. – 06.10.24 |
Kosten
Fluglehrerlehrgang 2024 | 2.200 € inkl. MwSt. |
Voraussetzungen
- Gültige Lizenz SPL mit Rechten für “Sailplane PIC” (SFCL.315(a)(1) bzw. SFCL.315(a)(2)). Dies bedeutet, dass zu Lehrgangsbeginn folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Gültiges Medical Klasse LAPL oder höher
- Innerhalb der letzten 24 Monate mind. 5 h Flugzeit auf Segelflugzeugen (inkl. TMG). Darin enthalten auf Segelflugzeugen (exkl. TMG):
- 15 Starts und
- 2 Trainingsstarts mit Fluglehrer
- Wahlweise kann b) durch eine Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten 24 Monate ersetzt werden
- Besitz der Startarten Winde + F-Schlepp (SFCL.315(a)(3)) inkl. deren Gültigkeit (mind. 5 Starts pro Startart innerhalb der letzten 24 Monate)
- Mindestalter 18 Jahre (SFCL.320(a))
- Mindestens 100 h Flugzeit auf Segelflugzeugen (SFCL.320(c))
- Mindestens 200 Starts auf Segelflugzeugen (SFCL.320(c))
- Nachweis der eignungsspezifischen Vorabbeurteilung der Befähigung zur Durchführung des Lehrgangs innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Ausbildungslehrgangs an einer ATO oder DTO (SFCL.330(a)).
Hinweis
Fehlende fliegerische Voraussetzungen sowie Punkt 6.) „Vorabbeurteilung“ können nach vorheriger Absprache während des Vorbereitungswochenendes bei der Fliegerschule Wasserkuppe abgelegt werden.
Dies ist nicht Teil der Lehrgangsgebühr und wird gesondert berechnet.