Anflüge auf der Wasserkuppe sind unter folgenden Bedingungen wieder möglich:
Voraussetzungen
Motorisierte Luftfahrzeuge, die nicht auf dem Sonderlandeplatz Wasserkuppe beheimatet sind, dürfen, vorbehaltlich weiterer Einschränkungen (zum Beispiel Platzverhältnisse, meteorologische Bedingungen), den Sonderlandeplatz Wasserkuppe nur anfliegen, wenn der PIC (Pilot in Command) vor dem Anflug nachgewiesen hat, dass er in den letzten drei Jahren vor dem geplanten Anflug mindestens drei Anflüge auf die Wasserkuppe ausgeführt hat.
Alternativ ist eine Einweisung auf der Wasserkuppe mit einem ortsansässigen Fluglehrer verpflichtend, bei dem die Besonderheiten hinsichtlich Platzrunden und Durchstartverfahren demonstriert und erflogen werden.
In beiden Fällen stellen wir eine Bescheinigung aus, die drei Jahre gültig ist und die der Pilot mit drei Starts in den drei Folgejahren aktuell halten kann.
Am Tag des geplanten Anfluges ist eine vorherige telefonische Anfrage (PPR) verpflichtend.
FLARM-Pflicht
Die Ausrüstung mit einem Kollisionswarnsystem FLARM®, bzw. kompatibel mit FLARM®, ist für JEDES motorisierte Luftfahrzeug, das den Sonderlandeplatz Wasserkuppe anfliegen will, zwingend vorgeschrieben.